Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf die Länder der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz.
Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf oder werden die unten geschilderten Zusicherungen nicht eingehalten, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
kostenfreie Reparatur der Ware
oder
kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
Unger & Bultmann oHG
Forsthof Hagen 7
22926 Ahrensburg
DEUTSCHLAND
Email-Adresse: info@ungergeo.de
Tel.: +49 (0)4102 - 2049933
Fax: +49 (0)4102 - 2049966
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Übersendung von Fotos, bzw. einen Baustellenbesuch durch uns ermöglichen. Hierbei ist beachten, dass die Beanstandungen bis dahin nicht repariert werden, um sie auch begutachten zu können.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie uns eine Kopie der Originalrechnung senden. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne diese Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.